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   OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21   

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https://dejure.org/2022,25720
OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21 (https://dejure.org/2022,25720)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2022 - 1 LB 4/21 (https://dejure.org/2022,25720)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2022 - 1 LB 4/21 (https://dejure.org/2022,25720)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21
    Das ist der Fall, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 44, 369 = juris Rn. 46 f.).

    Vielmehr ergibt sich auch bei einer eher inhomogenen Bebauung ein Umgebungsrahmen hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche; dieser ist zwar weiter, wird aber durch das Gebäude mit der größten Bautiefe, gerechnet ab der Straße, begrenzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = juris Rn. 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 46/16

    Beantragung der Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21
    Von diesem aus habe der für die Bewertung nach § 34 BauGB maßgebliche Blick zu erfolgen; gegenteilige Rechtsprechung des OVG D-Stadt (Urt. v. 1.3.2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 62 ff.) und des VG Hannover (Urt. v. 4.5.2017 - 4 A 2186/16 -, juris Rn. 40 ff.) überzeuge nicht und sei durch jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.8.2019 - 4 B 1.19 -, juris Rn. 6) überholt.

    Die gegenteilige Auffassung des OVG NRW (Urt. v. 1.3.2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 62 ff.) und ihm folgend des VG Hannover (Urt. v. 4.5.2017 - 4 A 2186/16 -, juris Rn. 40 ff.) führt zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten.

  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21
    Von diesem aus habe der für die Bewertung nach § 34 BauGB maßgebliche Blick zu erfolgen; gegenteilige Rechtsprechung des OVG D-Stadt (Urt. v. 1.3.2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 62 ff.) und des VG Hannover (Urt. v. 4.5.2017 - 4 A 2186/16 -, juris Rn. 40 ff.) überzeuge nicht und sei durch jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.8.2019 - 4 B 1.19 -, juris Rn. 6) überholt.

    "Tatsächliche Straßengrenze" ist die Grenze der als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.8.2019 - 4 B 1.19 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2019 - 1 LA 41/19

    Faktische Baugrenze; nähere Umgebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21
    Wenn es um die Bestimmung einer faktischen rückwärtigen Baugrenze geht, kommt im Regelfall derjenigen Bebauung allein oder doch ganz überwiegend maßstabsbildende Wirkung zu, die an derselben Erschließungsanlage liegt (vgl. Senatsbeschl. v. 26.8.2019 - 1 LA 41/19 -, juris Rn. 8).

    Zwar mag, wenn es um die Bestimmung einer faktischen rückwärtigen Baugrenze geht, im Regelfall derjenigen Bebauung allein oder doch ganz überwiegend maßstabsbildende Wirkung zukommen, die an derselben Erschließungsanlage liegt (vgl. Senatsbeschl. v. 26.8.2019 - 1 LA 41/19 -, juris Rn. 8).

  • VG Hannover, 04.05.2017 - 4 A 2186/16

    Faktische Baulinie; Fluchtlinienplan; Funktionslosigkeit; Gebäudekubatur;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21
    Von diesem aus habe der für die Bewertung nach § 34 BauGB maßgebliche Blick zu erfolgen; gegenteilige Rechtsprechung des OVG D-Stadt (Urt. v. 1.3.2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 62 ff.) und des VG Hannover (Urt. v. 4.5.2017 - 4 A 2186/16 -, juris Rn. 40 ff.) überzeuge nicht und sei durch jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.8.2019 - 4 B 1.19 -, juris Rn. 6) überholt.

    Die gegenteilige Auffassung des OVG NRW (Urt. v. 1.3.2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 62 ff.) und ihm folgend des VG Hannover (Urt. v. 4.5.2017 - 4 A 2186/16 -, juris Rn. 40 ff.) führt zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten.

  • VG Ansbach, 02.03.2023 - AN 3 K 21.00090

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines

    Bei der Bestimmung einer faktischen rückwärtigen Baugrenze kommt in der Regel derjenigen Bebauung alleine oder ganz überwiegend maßstabsbildende Wirkung zu, die an derselben Erschließungsanlage liegen (NdsOVG, U.v. 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 18), vorliegend also der Bebauung entlang der ... Entgegen der im Schriftsatz vom 13. September 2021 geäußerten Auffassung der Beklagten kann dabei nicht auch die Bebauung nördlich der ... in den Blick genommen werden, da dort - wie aus den vorliegenden Lichtbildern ersichtlich - die geschlossene Bauweise der Gebäude ... bis ... gerade nicht mehr besteht und die Umgebung dort von Vorgärten und doppelhausartiger Bebauung geprägt ist.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Privatweges als eigene Erschließungsanlage (NdsOVG, U.v. 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2022 - 1 LA 138/21

    Abgrenzung von Außen- und Innenbereich; Bebauungszusammenhang;

    Maßstabsbildende Wirkung kommt hier insoweit der an derselben Erschließungsanlage - dem G. Weg - liegenden Bebauung zu, weil die Vorhabenfläche eindeutig dieser Bebauungsseite (und nicht der der H.-Straße) zuzurechnen ist und entlang dieser Straße eine klare rückwärtige Bauflucht zu erkennen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 26.8.2019 - 1 LA 41/19 -, juris Rn. 8; v. 1.9.2022 - 1 LB 4/21 -, juris Rn. 18).
  • VG Lüneburg, 07.09.2023 - 2 A 387/21

    Baugrenze; Bodenrechtliche Spannungen; Einfügen; faktische Baugrenze;

    Maßgeblich für die Eignung einer Straße als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Bautiefe ist nicht ihre Größe oder Selbständigkeit, sondern ihre durch die Widmung für den öffentlichen Verkehr nach außen manifestierte und dauerhaft gewährleistete Zugänglichkeit für jedermann und ihre Einbindung in das von der öffentlichen Hand zweckmäßig zu dimensionierende Verkehrsnetz (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 1.9.2022 - 1 LB 4/21 -, juris Rn. 27).

    Bei der Bestimmung einer faktischen rückwärtigen Baugrenze kommt in der Regel derjenigen Bebauung alleine oder ganz überwiegend maßstabsbildende Wirkung zu, die an derselben Erschließungsanlage liegen (vgl. Nds. OVG, Urt . v. 1.9.2022 - 1 LB 4/21 -, juris Rn. 18).

  • VG Düsseldorf, 15.05.2023 - 9 K 3428/21

    Veränderungssperre positives Planungsziel Verhinderungsplanung Ausnahme

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 1. September 2022 - 1 LB 4/21 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2023 - 1 LA 80/22

    Einfügen; Hinterlandbebauung; unbeplanter Innenbereich; Rahmenüberschreitung;

    Fehlt sie, so markiert, wie das Verwaltungsgericht richtig erkannt hat, das Gebäude mit der größten Bautiefe den Umgebungsrahmen (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 1.9.2022 - 1 LB 4/21 -, NVwZ-RR 2023, 174 = juris Rn. 21).
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